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Satzung

Auszug aus der Satzung des "Latücht - Film & Medien e.V."

Grundsätzlicher Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur und der kulturellen Bildung.
Die sinnvolle Ergänzung der Kinokultur durch anspruchsvolle Film- und Videoveranstaltungen bildet dabei den Schwerpunkt.

 

Seine Aufgaben sieht der Verein insbesondere in

der Veranstaltung eines kontinuierlichen, vielfältigen und anspruchsvollen Film- und Videoprogrammes für Bürger aus Stadt und Region, Beiträgen zur gesellschaftlichen Kommunikation über Film und Medien, sowie der jährlichen Durchführung des Europäischen Filmfestivals "dokumentART".    
Weitere jährliche durchgeführte Projekte sind: Neubrandenburger Jugendmedienfest (mit landesweiten Medienwettbewerben), Neubrandenburger Sommerfilmtage, Deutsch-polnisches Jugendmediencamp, französische Jugendfilmfestival Cinéfête, SchulKinoWochen, Videofest der Generationen, ...

 

Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder des Vereins können natürliche Personen ab 16 Jahre sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden, die die Ziele des Vereins aktiv unterstützen wollen.

 

Förderndes Mitglied kann jede natürliche und juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden, die die Tätigkeit des Vereins ideell und finanziell fördern will.

 

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